§ A1 Geltungsbereich
(a) Diese Bedingungen gelten zwischen der Firma der CC-IT Competence Center Information Technology GmbH (CC-IT) und dem Auftraggeber (Kunde) für Lieferungen und Dienstleistungen aller Art.
(b) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten somit, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber.
(c) Liegt vom Auftraggeber keine ausdrückliche Bestätigung über die Annahme der Geschäftsbedingungen vor, so werden diese spätestens durch die Annahme der Lieferung oder der Abnahme der sonstigen Leistung durch den Auftraggeber angenommen, sofern er bis dahin Kenntnis von ihnen nehmen konnte.
(d) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
(e) Abweichenden Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich und endgültig widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Lieferung oder die Erbringung einer sonstigen Leistung gegenüber dem Auftraggeber sind nicht als schlüssige Annahme seiner Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu werten.
§ A2 Angebot und Auftrag
(a) Der Auftrag und alle Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Rechnungserteilung für uns verbindlich.
(b) Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die ernstliche Zweifel an der Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, so können wir ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Die gilt auch bei erschwerten Bedingungen zur Erfüllung der zugesagten Leistung, selbst wenn der Auftraggeber diese nicht selbst zu vertreten hat, wenn diese nicht bei Leistungsbeginn feststanden, oder von uns nicht erkennbar waren, oder der Kunde auf die Erschwernis aufgrund seiner Kenntnis hätte hinweisen können.
(c) Unsere Angebote gelten laut Bedingungsvermerk auf dem Angebot. Fehlt ein solcher Vermerk, gelten unsere Angebote maximal drei Monate ab dem Angebotseingang beim Kunden.
(d) Vereinbarte Zahlungen für erbrachte, abgrenzbare Leistungen sind sofort fällig.
§ A3 Mitwirkungspflicht des Kunden
(a) Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit von CC-IT zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind.
(b) Der Kunde stellt den Mitarbeitern von CC-IT Arbeitsräume einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung.
(c) Der Kunde benennt eine Kontaktperson, die den Mitarbeitern von CC-IT während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht. Diese Kontaktperson ist ermächtigt Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidungen notwendig sind.
(d) Der Kunde verschafft den Mitarbeitern von CC-IT jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen und versorgt sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen.
(e) Sollte der Kunde seine Mitwirkungspflicht verletzen, so hat CC-IT einen etwaigen Mangel in der Leistungserbringung nicht zu verantworten und hat das Recht auf eine vollständige Vergütung.
§ A4 Zahlungsbedingungen
(a) Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Lieferungen und Leistungen innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzüge zu zahlen. Eine Rechnung gilt für uns innerhalb von 3 Tagen nach Aufgabe zur Post als zugegangen, es sei denn es ergibt sich nachweislich ein späterer Zugang beim Kunden.
(b) Bei Überschreitung der Frist gerät der Kunde, ohne das es einer Mahnung bedarf, in Zahlungsverzug.
(c) Gerät der Kunde in Verzug, so ist CC-IT berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
(d) Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn CC-IT über den Betrag verfügen kann, bei Scheck erst bei Scheckeinlösung.
(e) Die Annahme von Wechseln erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen.
(f) Der Kunde ist zur Aufrechnung, zur Rückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gesamtansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn CC-IT ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ A5 Mängel und Beanstandungen
(a) Mängel und Beanstandungen müssen CC-IT schriftlich mitgeteilt werden.
(b) Die Lieferung oder Leistung gilt als abgenommen, wenn keine schriftliche Mängelrüge binnen 10 Tage nach Lieferung bei CC-IT eingegangen ist. Im Zweifel hat der Kunde das rechtzeitige Absenden der Mängelrüge nachzuweisen.
(c) Bei berechtigter Beanstandung erfolgt unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche und Gewährleistungsrechte nach Wahl von CC-IT Nachbesserung, Reparatur, Wandlung, Minderung oder Lieferung mängelfreier Ware.
§ A6 Personal
(a) Bei der Einstellung seiner Mitarbeiter oder Subunternehmer wird sich CC-IT bemühen, besondere Wünsche des Kunden zu berücksichtigen. Generell bleibt jedoch CC-IT die Auswahl eines dienstleistenden Mitarbeiters oder eines Subunternehmers vorbehalten.
(b) CC-IT kann ähnliche Dienstleistungen für andere Kunden durchführen und ist beim Einsatz seiner Mitarbeiter oder Subunternehmer nicht beschränkt.
(c) Der Kunde verpflichtet sich keine Mitarbeiter oder Subunternehmer von CC-IT, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf einer Frist von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit abzuwerben. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zum Ersatz des nachweisbaren Schadens, mindestens jedoch zur Zahlung von 10.000,- EUR an CC-IT.
§ A7 Vertrauliche Daten
(a) CC-IT wird vertrauliche Daten, die eindeutig als vertraulich gekennzeichnet sind und CC-IT zur Durchführung der vertraglichen Leistungen zur Verfügung gestellt werden, mit der gleichen Sorgfalt und Vertraulichkeit behandeln wie vertrauliche Daten der CC-IT.
(b) Vertraulich zu behandelnde technische und personenbezogene Daten sind durch den Kunden CC-IT schriftlich anzuzeigen und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Rückbestätigung seitens CC-IT.
(c) Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf den Informations- und Kommunikationsdienstleistungensektor und deren Produkte, sowie Vermittlungs- und Vermarktungskonzepte und Methoden, von Multimediainhalten und Dienstleistungen im weitesten Sinn beziehen sowie für Daten, die CC-IT bereits bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages bekannt werden.
(d) Gesetzliche Verpflichtungen zur vertraulichen Behandlung bleiben unberührt.
(e) Besteht bei vertraulichen personenbezogenen Daten ein über die CC-IT Sicherungsmaßnahmen hinausgehender Sicherungsbedarf, so ist vom Kunden vor Übergabe der Daten über ihre Übergabe und Behandlung mit CC-IT eine Vereinbarung als Ergänzung dieses Vertrages herbeizuführen.
§ A8 Haftungsbeschränkungen
(a) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl CC-IT als auch gegen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ A9 Höhere Gewalt
(a) Ereignisse höherer Gewalt, die CC-IT die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen CC-IT, die Erfüllung der Pflichten um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen CC-IT mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.
§ A10 Annahmeverzug
(a) Kommt der Kunde mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt oder verzögert der Kunde eine ihm nach § A3 „Mitwirkungspflicht des Kunden“ oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so kann CC-IT für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
(b) Unberührt bleiben die Ansprüche von CC-IT auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.
§ A11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
(a) Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen CC-IT und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(b) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Erfüllungsort der Geschäftssitz der CC-IT.
(c) Gerichtsstand für alle Rechten und Pflichten ist der Sitz der CC-IT.
§ A12 Datensicherung
Die CC-IT speichert Daten im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
§ A13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragspartner können unwirksame Bestimmungen durch individuelle Vereinbarungen ersetzen die diesen Bestimmungen rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ A14 Sonstige Bestimmungen
(a) Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus diesem Vertrag bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung von CC-IT.
(b) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist jede Leistung der CC-IT als eigenständige Leistung zu sehen. Ansprüche aus dem Vertrag sind beiderseits spätestens innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Entstehung geltend zu machen.
(c) Eine Abhängigkeit oder Zusammengehörigkeit verschiedener Leistungen der CC-IT besteht nur, wenn dieses die Vertragspartner besonders vereinbart haben.
§ C1 Geltungsbereich
(a) Diese Bedingungen gelten zwischen der Firma der CC-IT Competence Center Information Technology GmbH (CC-IT) und dem Auftraggeber (Kunde) für Systemberatung, allgemeiner Beratung und Softwareerstellung im Hause des Kunden und in den Räumen von CC-IT.
(b) Bei Leistungen für Systemberatung oder allgemeine Beratung respektive anderer Dienstleistungen unterstützt CC-IT oder ein von CC-IT beauftragter Dritter, den Kunden beratend bei der Durchführung vom Kunden definierter Arbeiten. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt unter der Verantwortung des Kunden.
§ C2 Vertragsdauer
(a) Der Dienstleistungsvertrag tritt mit Beginn der Tätigkeit durch CC-IT oder das von CC-IT beauftragte Unternehmen in Kraft.
(b) Der Dienstleistungsvertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(c) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(d) Im Falle einer Kündigung durch den Kunden regelt sich die Vergütung wie folgt: Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste von CC-IT ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, wie CC-IT dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.
(e) Die Vertragspartner können für die Erbringung der Dienstleistungen Zeitpläne vereinbaren. Diese können im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.
§ C3 Rechte an Arbeitsergebnissen
Vorbehaltlich individueller Vereinbarungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
(a) Alle schriftlichen und maschinenlesbaren in Erfüllung dieses Vertrages ausschließlich und unmittelbar für den Auftraggeber geschaffenen Arbeitsergebnisse wie Programme, Listen und andere Programmdokumentationen gehören vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen dem Auftraggeber.
(b) Über Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf den Informations- und Kommunikationsdienstleistungssektor und deren Produkte, sowie Vermittlungs- und Vermarktungskonzepte und Methoden, von Multimediainhalten und Dienstleistungen im weitesten Sinn beziehen und die von CC-IT, respektive dem von CC-IT beauftragten Dritten oder gemeinschaftlich mit dem Kunden entwickelt werden oder wurden, kann jeder Vertragspartner frei verfügen. Gemeinschaftliche Erfindungen sowie darauf erteilte Schutzrechte gehören beiden Vertragspartnern, und jeder Vertragspartner kann Lizenzen erteilen oder seine Rechte übertragen, ohne den anderen Vertragspartner zu unterrichten oder Zahlungen an ihn zu leisten.
(c) CC-IT ist durch diesen Vertrag nicht gehindert, Material zu entwickeln und Dritte zur Nutzung zu überlassen, das dem an den Kunden gelieferten Material ähnlich ist. Bei der Entwicklung von Material für Dritte wird CC-IT jedoch die in Erfüllung dieses Vertrages ausschließlich und unmittelbar für den Kunden geschaffenen Arbeitsergebnisse weder ganz noch teilweise kopieren.
§ C4 Gewährleistung und Haftung
Vorbehaltlich schuldhaften Verhaltens der CC-IT durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gelten die folgenden Haftungsbeschränkungen:
(a) Gewährleistungsansprüche gegen CC-IT entstehen aus diesem Dienstvertrag grundsätzlich nicht.
(b) Die Haftung von CC-IT ist unabhängig vom Rechtsgrund und soweit gesetzlich zulässig, auf den kleineren der folgenden Beträge begrenzt:
- 5.000 EUR oder
- den Auftragswert derjenigen Leistung, die den Schaden verursacht hat oder Gegenstand des Anspruchs ist oder in direkter Beziehung dazu steht.
Diese Begrenzung gilt nicht für unmittelbare Personen- und Sachschäden sowie für schuldhafte Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtungen.
(c) Ansprüche aus Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung kann der Kunde jedoch nur innerhalb eines Jahres von dem Zeitpunkt ab geltend machen, zu dem ihm der Haftungsgrund bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.
(d) Soweit gesetzlich zulässig, haftet CC-IT nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden oder andere mittelbare und Folgeschäden (z.B. durch Arbeitsergebnisse verursachte Schäden) sowie für Schäden an aufgezeichneten Daten.
§ C5 Vergütung
(a) Die angefallenen Stunden - einschließlich Reisezeiten und Reisekosten -, respektive die vereinbarten Pauschalsätze, werden 14-Tägig in Rechnung gestellt. Auf gesondert zu berechnende Aufwendungen aufgrund besonderer Wünsche des Kunden wird CC-IT möglichst vorher hinweisen.
(b) Vergütungsklassen und Stundensätze können von CC-IT mit einer Frist von 3 Monaten durch schriftliche Erklärung geändert werden. Das Kündigungsrecht des Kunden nach § C2 "Vertragsdauer" bleibt davon unberührt.
(c) Sofern ein Schätzpreis vereinbart wurde, ist dieser nur im Rahmen der nicht abdingbaren gesetzlichen Regelungen verbindlich. Abgerechnet wird nach dem tatsächlichen Umfang der erbrachten Leistungen, respektive nach der vereinbarten Pauschalhöhe. Wenn feststeht, daß die Mengensätze überschritten werden, benachrichtigt CC-IT den Kunden unverzüglich.
(d) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages werden die bis dahin angefallenen Stunden einschließlich der Reisezeiten, respektive die vereinbarten Pauschalbeträge in voller Höhe, sowie gegebenenfalls aufgrund besonderer Wünsche des Kunden entstandenen zusätzlichen Aufwendungen in Rechnung gestellt.
(e) Im Falle, das der Kunde auf die vereinbarte Leistungserbringung durch CC-IT verzichtet, egal aus welchem Grund und egal mit welcher Begründung, wird das vereinbarte Honorar dennoch in voller Höhe davon nicht betroffen und bleibt als anerkannte Forderung gegenüber dem Kunden bestehen.
§ S1 Geltungsbereich
(a) Diese Bedingungen gelten zwischen der Firma der CC-IT Competence Center Information Technology GmbH (CC-IT) und dem Teilnehmer oder Auftraggeber (Kunde) für die Durchführungen von Seminaren und sonstigen Fortbildungsveranstaltungen.
§ S2 Offene Seminare
(a) Die Reservierung kann telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgen, jedoch erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von CC-IT wird die Anmeldung verbindlich.
(b) Da die Anzahl der Teilnehmer aus didaktischen Gründen begrenzt ist, berücksichtigt CC-IT die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs.
(c) Kommt ein offenes Seminar aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, so kann CC-IT dem Kunden anbieten, anstelle eines offenen Seminars ein Individualtraining mit einer bis zu 50% reduzierten Seminardauer durchzuführen oder an dem offenen Seminar zu einem anderen Termin bzw. an einem anderen Ort teilzunehmen.
(d) In jedem dieser Fälle ist der Kunde berechtigt, innerhalb von drei Tagen nach einer entsprechenden Mitteilung durch CC-IT von der Anmeldung kostenfrei zurückzutreten.
§ S3 Firmenseminare und Einzeltrainings
(a) Für Firmen veranstaltet die CC-IT bundesweit Seminare und Einzeltrainings, die sowohl in den Seminarräumen von CC-IT, bei CC-IT-Partnern, als auch in Ihrem Hause stattfinden können.
(b) Termine, inhaltliche Schwerpunkte, firmenspezifische Themen und Anzahl der Teilnehmer können individuell festgelegt werden.
§ S4 Leistungsumfang
(a) Alle Preise in unseren Broschüren bzw. in unseren Informationen im Internet sind Nettopreise. Sie gelten zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(b) Die Preise für offene Seminare und Firmenseminare gelten ausschließlich für die Schulungsdurchführung. Seminarunterla-gen werden jeweils gesondert berechnet.
(c) Alle zusätzlichen Leistungen und Kosten, wie Reisekosten, Spesen, Pausengetränke und –gebäck werden individuell vereinbart.
§ S5 Rücktrittsregelung
(a) Im Falle eines Rücktritts des Kunden von einer verbindlichen Anmeldung zu einem offenen Seminar verfährt CC-IT wie folgt:
- Rücktritt mehr als 10 Werktage vor Seminarbeginn: die Seminargebühr wird voll erstattet.
- Rücktritt 6-10 Werktage vor Seminarbeginn: die Seminargebühr wird zu 50% erstattet; im Übrigen verbleibt es bei der Pflicht zur Zahlung der Seminargebühr.
- Rücktritt 5 Werktage vor Seminarbeginn oder kürzer: die Seminargebühr wird nicht erstattet; die Pflicht zur Zahlung der Seminargebühr bleibt unberührt.
(b) Im Falle eines Rücktritts des Kunden von einer verbindlichen Anmeldung zu einem Firmenseminar oder eines Einzeltrainings verfährt CC-IT wie beim Rücktritt von einem offenen Seminar. Zusätzlich werden dem Kunden die bis dahin erbrachten Vorleistungen und eingegangene Verbindlichkeiten in Rechnung gestellt.
(c) Die Stellung eines Ersatzteilnehmers für ein Seminar ist jederzeit möglich.
§ S6 Teilnahmebestätigung
(a) Jeder Seminarteilnehmer erhält für die erfolgreiche Teilnahme am Training ein Zertifikat.
§ S7 Schutzrechte
(a) In den Seminaren von CC-IT werden Software, Beratungskonzepte und Seminarunterlagen eingesetzt, die urheber-, patent- oder warenzeichenrechtlich geschützt sind. Software und Unterlagen dürfen daher in keiner Form kopiert oder durch fremde Dritte genutzt werden.
(b) Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nicht oder nur auf Anweisung von CC-IT-Fachpersonal auf die Rechner von CC-IT eingespielt werden.
(c) CC-IT macht darauf aufmerksam, daß die in CC-IT-Broschüren und -Unterlagen genannten Firmen- und Markennamen sowie Produktbezeichnungen in der Regel marken-, patent- oder warenzeichenrechtlich geschützt sind, und daß deren Verwendung den gesetzlichen Bestimmungen unterliegt.
§ S8 Haftung und Schadensersatz
(a) Reklamationen sind generell schriftlich und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Leistungserbringung anzuzeigen.
(b) Bei berechtigtem Anspruch wird CC-IT wahlweise die Rechnungssumme um die Minderleistung korrigieren oder innerhalb einer angemessenen Frist eine kostenfreie Nachbesserung veranlassen.
(c) Bei kurzfristigem Seminarausfall durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse (wie z.B. Krankheit des Trainers bzw. Fachexperten) erstattet CC-IT die dem Kunden eventuell entstandenen Reisekosten gemäß dem nachgewiesenen Aufwand und sorgt umgehend für einen Ersatztermin. Eine weitergehende Haftung für höhere Gewalt, insbesondere für Arbeitsausfallzeiten oder Folgeschäden aller Art, wird hiermit ausgeschlossen.
(d) Die in den Seminaren eingesetzten Materialien und Unterlagen werden ausschließlich für Unterrichtszwecke geschaffen und sind in erster Linie auf klare Darstellung des Lehrstoffs ausgerichtet. Die Zusammenstellung von Texten und Abbildungen erfolgt mit größter Sorgfalt. Trotzdem sind Fehler nicht völlig ausgeschlossen. Eine Gewährleistung für fehlerhafte Angaben und deren Folgen kann nicht übernommen werden.
(e) Schadenersatzansprüche gegen CC-IT sowie ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für Arbeitsausfallzeiten und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird, in diesem Fall haftet CC-IT einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von 25.000,- EUR.
(f) Soweit Schadensersatzansprüche gegen CC-IT, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres nach Ende der betreffenden Seminarveranstaltung.
§ H1 Geltungsbereich
(a) Diese Bedingungen gelten zwischen der Firma der CC-IT Competence Center Information Technology GmbH (CC-IT) und dem Auftraggeber (Kunde) für den Verkauf von Handelswaren.
(b) Software die im Auftrag des Kunden von CC-IT erstellt wurde fällt nicht unter Handelswaren. Für sie gelten gesonderte Bedingungen.
§ H2 Preise und Zahlungsbedingungen
(a) Alle Listenpreise sind Nettopreise zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(b) Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.
(c) Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(d) Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht ab, so ist CC-IT berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu fordern. Im Falle eines höheren Schadens, behält sich CC-IT das Recht vor, diesen geltend zu machen.
(e) Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden ist CC-IT berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Kunde an CC-IT Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 50,- EUR zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle höherer Kosten, behält sich CC-IT das Recht vor, diese geltend zu machen.
(f) Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von CC-IT anerkannt.
§ H3 Lieferfrist
(a) Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
(b) Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Kunde CC-IT die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
(c) Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von CC-IT nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird CC-IT in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
(d) Gerät CC-IT mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
§ H4 Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
(a) Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
(b) Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma kann CC-IT nach ihrem Ermessen bestimmen, sofern der Kunde bei der Bestellung keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
(c) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Kunden übergeben wird. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der Kunde hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschließend CC-IT mitzuteilen, um Ansprüche gegen CC-IT geltend machen zu können.
§ H5 Umtausch bzw. Rücknahme
(a) Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein von CC-IT schriftlich bestätigter Kulanzumtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet, soweit nicht anders vereinbart.
(b) Mit Öffnen der Verpackung von Software erkennt der Kunde den Urheberrechtsschutz an. Der Umtausch von Software bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Datenträger sind defekt oder nicht lesbar.
§ H6 Eigentumsvorbehalt
(a) CC-IT behält sich das Eigentum an der Handelsware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Ware zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.
(b) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(c) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für CC-IT vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, CC-IT nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt CC-IT das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
(d) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt CC-IT das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde CC-IT anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
(e) Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturaendbetrages an CC-IT ab.
§ H7 Gewährleistung und Haftungsausschluß
(a) CC-IT gewährleistet für eine Dauer von 6 Monaten ab Lieferdatum, daß die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluß jedweder Gewährleistung verkauft, falls nichts anderes vereinbart wurde.
(b) CC-IT übernimmt keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
(c) Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung von CC-IT oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht von CC-IT autorisiert wurden, sofern die Störung damit im Zusammenhang stehen kann.
(d) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
(e) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist CC-IT nach seiner Wahl zur Wandlung, Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleis-tung berechtigt. Einzelvereinbarungen bleiben davon unberührt.
(f) CC-IT haftet nicht für Datenverlust in Folge von Reparatur oder Mangel der Ware. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.
(g) Ist CC-IT zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Kunden unzumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufvertrages zu verlangen.
(h) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich nicht abdingbar, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. CC-IT haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet CC-IT nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.